Vom Personalmanagement haben wir vernommen, dass schon demnächst den betroffenen Kolleg*innen die entsprechenden Vereinbarungen zur Unterschrift vorgelegt werden sollen.
Die Entschädigung wird rückwirkend per 01. Juli 2024 für die Dauer der letzten drei Jahre zur Auszahlung gelangen.
Gleichzeitig haben wir auch einen Ausgleich für jene Beamt*innen gefordert, die in den letzten drei Jahren in den Ruhestand versetzt worden sind und ebenfalls nicht in den Genuss der Pausenregelung gekommen sind.