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Allgemeines

Kurszuschüsse der GPF: Alle Förderungen auf einen Blick

23.09.2026

Du investierst in deine Aus- und Weiterbildung? Die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) unterstützt ihre Mitglieder dabei mit zahlreichen Kurszuschüssen, Prämien und Förderungen. Hier findest du alle Zuschüsse auf einen Blick.


Das Wichtigste in Kürze

✅ Hobby- und Freizeitkurse: bis zu 50 €

✅ Studium & Vollmatura: bis zu 600 €

✅ Berufsreifeprüfung: bis zu 300 €

✅ Werkmeisterprüfung & Beamten-Aufstiegsprüfung: bis zu 300 €

✅ Weiterbildungskurse: bis zu 150 €

✅ Lehrabschlussprüfung: 100 € Bonus

✅ Studienfonds: bis zu 350 €

Antragsformulare & Downloads

Du möchtest einen Kurszuschuss beantragen? Alle Antragsformulare, Richtlinien findest du hier:

👉 Jetzt Zuschuss beantragen 

Kurszuschüsse und Förderungen

Hobby- und Freizeitkurse

50 % des Kursbeitrags, maximal 50 € pro Kalenderjahr.

Hochschulstudium

Förderung bis zu 600 €.

Vollmatura (Technische Matura)

Förderung bis zu 600 €.

Berufsreifeprüfung

Förderung bis zu 300 €. Als Teilprüfung einer Vollmatura bzw. HTL wird keine separate Leistung gewährt.

Werkmeisterprüfung und Beamten-Aufstiegsprüfung

Förderung bis zu 300 €.

Abschluss der Verwaltungsakademie

Förderung bis zu 300 €.

Studienberechtigungsprüfung

Förderung bis zu 150 €.

Fachhochschule oder Universitätslehrgang

Förderung bis zu 150 € pro Jahr (maximal 4 Jahre).

Ingenieur-Ausbildung

Ausbildungslehrgang und Ablegung der Prüfung zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur: Förderung bis zu 150 €.

Facharbeiteraufstiegsprüfung

Förderung bis zu 150 €.

Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg

Förderung bis zu 150 €.

Hauptschulabschlussprüfung

Förderung bis zu 100 €.

Berufliche Weiterbildungskurse

50 % des Kursbeitrags, maximal 150 € pro Kalenderjahr.

Studienfonds

Je nach Haushaltseinkommen Förderung von 150 € bis 350 €.

Bonus für die Lehrabschlussprüfung

Für eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung gibt es eine Prämie von 100 €. Voraussetzung sind 12 Monate durchgehende Mitgliedschaft.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderung.

Für viele Kurszuschüsse gilt eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft bei Kursbeginn bzw. im Kursjahr.

Der Kursbesuch bzw. Abschluss muss nachgewiesen werden.

Anträge für Kurszuschüsse müssen innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden. Danach erlischt der Anspruch.

Für die Prämie zur Lehrabschlussprüfung ist eine 12-monatige durchgehende Mitgliedschaft Voraussetzung.

Wichtiger Hinweis: Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Zuschuss. Die wichtigsten Bedingungen findest du bei der jeweiligen Förderung. Bei Fragen unterstützt dich dein GPF-Team bzw. deine Landes- bzw. Bundesfachgruppe gerne.

FAQ

Wer kann einen Kurszuschuss beantragen?

Mitglieder der GPF, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Ausbildung oder Kurs zwischen 50 € und 600 €.

Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Innerhalb von 6 Monaten nach Kursabschluss.

Gibt es auch Zuschüsse für Weiterbildungskurse?

Ja. Berufliche Weiterbildungskurse werden mit 50 % der Kurskosten bis maximal 150 € pro Kalenderjahr gefördert.

Gibt es einen Bonus für die Lehrabschlussprüfung?

Ja. Für eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung gibt es einen Bonus von 100 €.

Downloads

Kurszuschüsse der GPF: Alle Förderungen auf einen Blick
Kurszuschüsse der GPF: Alle Förderungen auf einen Blick

Datei: Kurszuschuesse-Flyer_rot_ubknkk
Größe: 373.41 KiB


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