Die COVID19-Risikoatteste, die ab dem 4. Dezember 2021 ausgestellt bzw. zwischen 1. und 15. April 2022 bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.
Ablage_A_COVID_19_Risikogruppe_Formblatt_Mitarbeiter
Anlage_B_COVID_19_Risikogruppe_Formbaltt_Fachbereich

Gesundheit
01.08.2022
Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, BGBLA II Nr. 293/2022, verlautbart am 27. Juli 2022, wurde die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung um den Zeitraum von 1. August bis 31. Oktober 2022 verlängert.
Die COVID19-Risikoatteste, die ab dem 4. Dezember 2021 ausgestellt bzw. zwischen 1. und 15. April 2022 bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.
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