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Allgemeines

Pensionsanpassung 2025, Schutzklausel und keine Aliquotierung

22.10.2024

Die Forderungen des ÖGB zur Pensionsanpassung 2025 konnten erfolgreich umgesetzt werden.


Im kommenden Jahr werden die Pensionen bis zu einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von brutto 6.060,00 Euro um 4,6 % angehoben. Für Pensionen über diesem Betrag wird ein Fixbetrag von 278,76 Euro gewährt. 

Um Pensionsverluste durch zeitverzögerte Aufwertung der Gutschriften am Pensionskonto zu verhindern, wird die Schutzklausel für Menschen, die 2025 in Pension gehen, verlängert. Dies betrifft Personen, die aufgrund der normalen Alterspension, Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenregelung oder wegen Berufsunfähigkeit oder Invalidität ihre Pension antreten.

Sie erhalten einen Erhöhungsbetrag von 4,6 % der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 geteilt durch 14. Der Erhöhungsbetrag wird - wie die Pension - um Zuschläge erhöht bzw. um Abschläge vermindert. Auch Personen, die 2025 in Korridorpension gehen und die Voraussetzungen bis zum 31.12.2024 erfüllen, profitieren davon. 

Zusätzlich wird die aliquote erste Pensionsanpassung auch 2026 ausgesetzt, wie bereits für die Jahre 2024 und 2025. Dies bedeutet, dass alle Neupensionist*innen im darauffolgenden Jahr die volle Pensionserhöhung erhalten, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts. 

Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Erfolg des ÖGB für die finanzielle Absicherung der Pensionist*innen dar. 


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