Im Rahmen der Kollektivvertragsanpassung 2025 konnten wir mit Wirksamkeit 1. Juli 2025 für KV-Neu-Mitarbeiter*innen, Teil 2, einen Sonntagszuschlag von 2 Euro pro Stunde festsetzen.
Aufgrund unserer Nachfrage wurden wir darüber informiert, dass eine automatisierte Abrechnung bislang nicht realisiert werden konnte.
Die Berechnung wird nun manuell vorgenommen und mit der Abrechnung „Vorauszahlung für KV-Neu Mitarbeiter*innen“ im Februar 2026 zur Auszahlung gebracht.
Die Auszahlung der monatlichen Ansprüche sollten nun immer im Folgemonat angewiesen werden.
