Die mit der Dienstanweisung vom 17. August 2018 getroffene Sonderregelung 2019
„Weiterbildung C 95 für LKW-Fahrer*innen der Transportlogistik“
wird auch für das Jahr 2026 verlängert.
Es ist sehr erfreulich, dass mit dieser Regelung weiterhin die Ausbildungskosten übernommen und die Kurszeiten mit Sonderurlaub abgegolten werden.

