- Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.
- Bei einer Arbeitsleistung von weniger als 8 Stunden werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet. Berücksichtigt werden jedoch die „Minusstunden“ unter einer Arbeitsleistung von 5 Stunden.
Die Abrechnung von Mitbesorgungsstunden erfolgt wie bisher.
Am 24. und 31. Dezember 2024 gilt:
- Vollständige Zustellung für bescheinigte Sendungen, Pakete und Post Express: gemäß Kennzeichnung, Geldanweisungen, E+1 Sendungen (Briefe, Postkarten, Tages- und Wochenzeitungen)
- Am halben Rayon unter Beachtung P/E sind zuzustellen: Maschinenfähige Kleinbriefe und Flats mit blauem Label, die vom Logistikzentrum auf Zustellbezirk oder Gangfolge sortiert wurden sowie Sendungen, die sich vom Vortag am Zustelltisch befinden. Alle übrigen Sendungen nur, wenn wegen zugesagter Laufzeiten/Termine erforderlich, insbesondere für Rückstände aus den Vortagen.
Unadressierte Sendungen sind von der Zustellung ausgenommen. Für KV-Neu-Mitarbeiter*innen endet die Dienstzeit an beiden Tagen um 12:00 Uhr, danach fallen Überstunden an.
Mit dieser Regelung ist eine faire Vorgehensweise sichergestellt.