cover image

Allgemeines

Wissenswertes zur neuen Altersteilzeit

05.02.2026

Ab 1. Jänner 2026 treten weitreichende Änderungen bei der kontinuierlichen Altersteilzeit in Kraft.


Die geblockte Altersteilzeit bleibt in der bisherigen Form nur noch bis 2028 möglich. Wir haben dir nachstehend die Neuerungen zur ATZ
zusammengefasst.  

Verkürzung der maximalen Bezugsdauer

Die geförderte Bezugsdauer wird von derzeit 5 auf künftig 3 Jahre reduziert. Die Umstellung erfolgt stufenweise:

Ab 2029 ist der Antritt nur noch 3 Jahre vor Erreichen der Korridorpensionsvoraussetzungen bzw. des Regelpensionsalters möglich. Personen, die bereits Anspruch auf Pension haben, sind ausgeschlossen.

Erhöhung der erforderlichen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten

Bis Ende 2025 galten noch 15 Jahre (780 Wochen) Beschäftigung in den letzten 25 Jahren. Ab 2026 wird dieser Zeitraum schrittweise auf 17 Jahre (auf 884 Wochen) erhöht:

  • Anhebung vierteljährlich in Schritten von je 8 Wochen.
  • Erfüllung der Voraussetzung wird ab 2029 vollständig auf 17 Jahre erhöht.

Verbot von Nebenbeschäftigungen während der Altersteilzeit

Ab 1. Jänner 2026 gilt ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot bei einem anderen Arbeitgeber und betrifft auch bestehende Altersteilzeiten. Verboten ist:

  • jede zusätzliche unselbständige Beschäftigung
  • geringfügige Beschäftigungen

Ausgenommen sind Nebenjobs, die schon im Jahr vor Beginn der Altersteilzeit regelmäßig ausgeübt wurde. Unzulässige Nebenbeschäftigungen müssen bis 30. Juni 2026 beendet werden. Jede Nebenbeschäftigung ist dem AMS zu melden.

Auslaufen der geblockten Altersteilzeit

  • Die geblockte Variante gilt weiterhin bis 2028.
  • Ab 2029 gibt es kein Altersteilzeitgeld mehr für Blockmodelle.

Newsletter

Melde dich für unseren Newsletter an und bleibe immer auf dem Laufenden.