Der Zuschuss in der Höhe von 20 Euro gilt für teilnehmende Mitarbeiter*innen in den operativen Bereichen Zustellbasen, Logistikzentren, Transportlogistik, Filialen und Postkundenservice.
Für Mitarbeiter*innen der Zustellbasen wird zusätzlich aus den Einnahmen von den Kaffeeautomaten in der Distribution ein weiterer Zuschuss in Höhe von 10 Euro gewährt. Dadurch erhöht sich der Gesamtzuschuss für diese Feiern auf 30 Euro pro teilnehmende*n Mitarbeiter*in.
Wichtige Eckpunkte:
• Anspruch besteht für alle Mitarbeiter*innen des Aktivstandes, die an der Feier teilnehmen – unabhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit.
• Die Entscheidung über die Form der Feier liegt bei den jeweiligen Dienststellenleitungen bzw. Kostenstellenverantwortlichen.
• Informationen zur Verrechnung erfolgen gesondert durch das Personalmanagement.

