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Kollektivvertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

20.04.2022

Volle Inflationsabgeltung und zusätzliche Verbesserungen durchgesetzt Am 19. April konnten wir die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen sehr erfolgreich abschließen.

Der Abschluss im Überblick:

  • 4,0 % für Beamte, Angestellte nach DO und KV neu Mitarbeiter*innen 
  • 4,0 % Erhöhungder dynamisierten Nebengebühren und Zulagen 
  • 4,0% Erhöhung der Lehrlingsentschädigung
  • 100% Erhöhung des Essenszuschusses von 10-19WDSt ab August 2022 
  • Ernennungen von Beamt*innen auch im kommenden Jahr 
  • Der Abschluss tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2023 

 

Ab 1. August 2022 erhalten alle teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen schon ab 10 Wochenstunden den steuerfreien Essenszuschusses („Essensbons“) in voller Höhe von 80 Euro pro Verrechnungsabschnitt.  

Hinzu kommt die EBIT-Prämie für 2021 in Höhe von netto 800 Euro (Teilzeit aliquot).  

 

Mehr dazu unter www.fsgpost.at  

 

FSG – Miteinander mehr möglich machen
 


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