Weihnachtsdienstregelung Filialnetz 2023

14.11.2023

Für alle Mitarbeiter*innen des Filialnetzes, die am 8. Dezember 2023 Dienst versehen, erfolgt die Abgeltung als Überstunden mit der Sonn- und Feiertagsentschädigung.

Grundsätzlich haben alle Filialen an diesem Tag geschlossen, mit Ausnahme der Filialen:

1147, 1150, 1152, 1166, 5018, 6300 und 6706 von 10:00 bis 18:00 Uhr,

1400 von 09:00 bis 11:15 und von 12:00 bis 17:00 Uhr,

3250 von 10:00 bis 17:00 Uhr.

Zusätzlich konnte wieder eine Anerkennung in Form von nachfolgend angeführten Prämien vereinbart werden:

• bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden brutto 30,00 €

• bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden brutto 50,00 €

• zusätzlich werden diese Prämiensätze um brutto 10,00 €

  für jene Mitarbeiter*innen erhöht, die auch am 8. Dezember 2022 Dienst versehen haben.

Montag, 18. Dezember bis Samstag, 23. Dezember 2023:

Montag bis Freitag: Erweiterte Öffnungszeiten von 08:00 bis 18:00 Uhr

Samstag: Mindestens von 09:00 bis 12:00 Uhr

Anfallende Mehrleistungen/Überstunden werden auf Sofortauszahlung verrechnet. Ausnahmen in Filialen mit bis zu 2 Mitarbeiter*innen (Vollzeit) bleibt die aktuelle Mittagsschließzeit aufrecht.

Alle Filialen haben geschlossen am:

So, 24.12.2023, Mo, 25.12.2023, Di, 26.12.2023, So, 31.12.2023, Mo, 01.01.2024.

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Weihnachtsdienstregelung Filialnetz 2023

Weihnachtsdienstregelung Filialnetz 2023

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